Nutzungsvertrag
Version 2026-08-18.2
Zwischen – nachstehend „Anbieter“ genannt – und der jeweilige Vertragspartner (Amazon-Händler) Anschrift gemäß Onboarding, – nachstehend „Kunde“ genannt –
Präambel
Der Anbieter betreibt unter der Bezeichnung „“ eine webbasierte Vergleichs- und Platzierungsplattform. Bestandteil der Leistung ist die automatisierte Erstellung von Amazon-Attribution-Links sowie die Synchronisierung und Aufbereitung von Performance- und Reporting-Daten aus der Amazon-Advertising-Konsole, soweit der Kunde diese Funktionen freigibt.
Der Kunde bewirbt Produkte mit dem Ziel, diese über Amazon zu verkaufen, und nutzt die von Amazon bereitgestellten Attribution-Funktionen zur Erfolgsmessung externer Traffic-Quellen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung der Plattform durch den Kunden, die Platzierung seiner Produkte auf den Vergleichsseiten des Anbieters sowie die Regelung der hierfür erforderlichen Zugriffsrechte auf den Amazon-Advertising-Account des Kunden.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der webbasierten Plattform „“ zur Platzierung von Produkten des Kunden auf Vergleichsseiten des Anbieters, zur Erstellung von Amazon-Attribution-Links sowie zur Synchronisierung, Aufbereitung und Darstellung von Reporting- und Performance-Daten aus der Amazon-Advertising-Konsole des Kunden.
(2) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden insbesondere: die automatisierte Erstellung von Amazon-Attribution-Links; den Abruf, die Synchronisierung und die Darstellung von Attribution- und Performance-Daten; die performancebasierte Platzierung ausgewählter ASINs auf Vergleichsseiten; die Abrechnung einer vereinbarten Provision auf den über Attribution messbaren Umsatz.
(3) Nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters ist insbesondere: die Erstellung, Steuerung oder Optimierung von Werbekampagnen des Kunden; die Vornahme von Änderungen an Kampagnen, Budgets, Geboten, Keywords, Anzeigengruppen oder Anzeigen; eine Erfolgs- oder Umsatzzusage im Hinblick auf die vom Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen.
§ 2 Technische Schnittstelle
(1) „Technische Schnittstelle“ im Sinne dieses Vertrages bezeichnet die durch den Anbieter eingerichtete Verbindung zwischen dem Amazon-Advertising-Account des Kunden und den Systemen des Anbieters auf Basis der von Amazon bereitgestellten APIs.
(2) Die Technische Schnittstelle dient ausschließlich der Erstellung von Amazon-Attribution-Links und der Übertragung, Verarbeitung und Darstellung von Attribution- und Reporting-Daten (z. B. Klicks, Conversions, Umsätze, Kampagnenkennzahlen).
(3) Eine Übertragung von Bestelldaten im engeren Sinne auf Einzelbestellungsebene (Order-Level-Daten) oder von steuernden Kampagnenparametern (z. B. Budgets, Gebote, Targeting-Einstellungen) über die Technische Schnittstelle findet nicht statt.
(4) Über die Systeme des Anbieters erfolgt keine bidirektionale Steuerung von Kampagnen in der Amazon-Advertising-Konsole des Kunden.
§ 3 Zugriff auf Amazon-Advertising-Accounts
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte auf seinen Amazon-Advertising-Account zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt über die von Amazon vorgesehene Autorisierung (Login with Amazon / OAuth) und, soweit Amazon dies für Attribution vorsieht, über die vom Kunden bestätigten API-Berechtigungen.
(2) Der Anbieter nutzt diesen Zugriff ausschließlich zu folgenden Zwecken: Erstellung von Amazon-Attribution-Links für die Produkte des Kunden; Abfrage und Synchronisierung der hierfür relevanten Attribution- und Reporting-Daten.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich ausdrücklich, keine Änderungen an Kampagnen, Budgets, Geboten, Keywords, Anzeigengruppen, Anzeigen oder sonstigen accountbezogenen Einstellungen vorzunehmen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die vergebenen Zugriffsrechte in angemessenen Abständen zu überprüfen und bei Beendigung dieses Vertrages oder fehlender Erforderlichkeit zu widerrufen.
(5) Der Kunde darf die vom Anbieter im Rahmen der Plattform erstellten Amazon-Attribution-Kampagnen, insbesondere den Namen von Kampagnen, Medien, Creatives oder sonstigen Parametern, nicht ändern, umbenennen, verschieben oder löschen, soweit dies die Messung und Abrechnung beeinträchtigen würde.
§ 4 API-Berechtigungen und Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Kunde gewährt dem Anbieter ausschließlich die minimal erforderlichen Zugriffsrechte über die von Amazon bereitgestellte Amazon Ads API, soweit diese zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind.
(2) Der Zugriff über die Amazon Ads API umfasst ausschließlich die Erstellung und Verwaltung von Amazon-Attribution-Links sowie den Abruf der für Amazon Attribution bereitgestellten Attribution- und Reporting-Daten.
(3) Der Anbieter ist ausdrücklich nicht berechtigt, über die Amazon Ads API oder sonstige Schnittstellen Änderungen vorzunehmen an Kampagnen, Budgets, Geboten, Keywords, Anzeigengruppen, Anzeigen oder sonstigen Werbeparametern bzw. Kontoeinstellungen des Kunden.
(4) Die über die Amazon Ads API erhaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Amazon-Attribution-Links, der Platzierung auf der Plattform sowie der Aufbereitung, Bereitstellung und Abrechnung von Reporting-Daten genutzt werden.
(5) Der Anbieter darf die Daten des Kunden insbesondere nicht verwenden für die Erbringung von Werbe- oder Agenturleistungen für Dritte, Influencer- oder Kampagnenmanagement für Dritte, systematische Wettbewerbsanalysen, das Training von Machine-Learning- oder sonstigen Algorithmusmodellen oder sonstige nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform vom Kunden genehmigte kommerzielle Zwecke.
(6) Eine Weitergabe, ein Verkauf, eine Offenlegung oder sonstige Form der Überlassung der über die Amazon Ads API erhaltenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich und der Dritte ist entsprechend vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet, oder der Kunde hat der konkreten Weitergabe zuvor ausdrücklich zugestimmt.
(7) Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Überschreitung der gemäß diesem § 4 eingeräumten API-Berechtigungen oder einer unbefugten Nutzung der erhaltenen Daten haftet der Anbieter im Rahmen von § 8 für alle hierdurch verursachten unmittelbaren Schäden des Kunden.
§ 5 Datenverarbeitung und Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet Daten des Kunden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach diesem Vertrag.
(2) Hierzu gehören insbesondere Attribution- und Performance-Daten aus der Amazon-Advertising-Konsole (z. B. Klicks, Conversions, Umsätze), Metadaten zu erstellten Amazon-Attribution-Links sowie technische Log- und Nutzungsdaten, soweit diese zur Sicherstellung des technischen Betriebs und der Abrechnung erforderlich sind.
(3) Soweit der Anbieter bei Nutzung der Plattform personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO verarbeitet, handeln die Parteien in einem Auftragsverarbeitungsverhältnis. Die Parteien schließen zu diesem Zweck die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der AVV gehen die Regelungen der AVV vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist.
(4) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der Daten des Kunden vor Verlust, unbefugtem Zugriff und unbefugter Offenlegung.
§ 6 Gewährleistung und Leistungsgrenzen
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen insbesondere, dass über die Systeme des Anbieters keine Änderungen an Kampagnen, Budgets, Geboten, Keywords, Anzeigengruppen oder Anzeigen des Kunden vorgenommen werden und keine Eingriffe in die Kontostruktur oder das Targeting des Kunden erfolgen.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Amazon bereitgestellten Daten, die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der von Amazon bereitgestellten Schnittstellen oder den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, Umsätze oder Conversion-Raten des Kunden.
(3) Funktionseinschränkungen oder Ausfälle, die auf Änderungen, Störungen oder Beschränkungen der Systeme oder APIs von Amazon beruhen und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, stellen keine Pflichtverletzung des Anbieters dar.
§ 7 Plattformabhängigkeit
(1) Die Leistungen des Anbieters basieren auf den technischen Systemen und APIs von Amazon. Änderungen, Einschränkungen oder Abschaltungen seitens Amazon können die Funktionalität der Plattform beeinträchtigen.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über ihm bekannte wesentliche Änderungen der für die Leistungserbringung genutzten Amazon-Schnittstellen informieren und sich nach Maßgabe des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, die Plattform hieran anzupassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit oder bestimmte Anpassungen besteht nicht, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung des Anbieters für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen oder eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch den Anbieter.
(5) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unberechtigter Nutzung von API-Zugriffen oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Überschreitung der gemäß § 4 eingeräumten Berechtigungen haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regelungen.
§ 9 Sicherheit
(1) Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden ein, insbesondere gegen Verlust, unbefugten Zugriff und unbefugte Offenlegung.
(2) Zugangspasswörter oder Login-Daten des Kunden für Amazon werden vom Anbieter nicht gespeichert. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über autorisierte Schnittstellen (API / OAuth).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und geeignete Maßnahmen zur Absicherung seines Amazon-Accounts zu treffen.
§ 10 Vergütung
(1) Der Anbieter berechnet für platzierte Produkte eine performancebasierte Provision auf den über Amazon Attribution messbaren Umsatz. Die konkrete Provision ergibt sich aus der im Seller-Konto hinterlegten Vereinbarung bzw. aus der zum Zeitpunkt der Platzierung ausgewiesenen Rate.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Fällige Beträge können per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, sofern der Kunde ein entsprechendes Mandat erteilt hat.
(3) Grundlage der Abrechnung sind die vom Anbieter aus der Amazon-Attribution-API bzw. den vereinbarten Reporting-Quellen übernommenen Kennzahlen. Abweichungen, die auf nachträgliche Korrekturen durch Amazon beruhen, berechtigen zu einer Anpassung in Folgemonaten.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit elektronischer Annahme durch den Kunden im Onboarding des Anbieters in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.
(4) Mit Vertragsende endet der Zugriff des Anbieters auf den Amazon-Advertising-Account des Kunden; der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eingeräumte Zugriffsrechte unverzüglich zu entziehen. Eine weitere Datensynchronisierung erfolgt ab Vertragsende nicht mehr.
(5) Der Anbieter wird nach Vertragsende die in seinen Systemen gespeicherten Daten des Kunden entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen oder anonymisieren. Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter vor der Löschung einmalig einen Datenexport im marktüblichen Format zur Verfügung, soweit dies technisch zumutbar ist.
§ 12 Transparenz
(1) Der Kunde hat jederzeit Zugriff auf erstellte Attribution-Links und synchronisierte Daten, soweit diese in seinem Seller-Konto bereitgestellt werden.
(2) Optional können Aktivitätsprotokolle bereitgestellt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Die Annahme dieses Vertrages erfolgt durch ausdrückliche elektronische Bestätigung (Checkbox) im Onboarding des Anbieters. Die so dokumentierte Annahme gilt als Vertragsabschluss; einer eigenhändigen Unterschrift oder eines besonderen Signaturdienstes bedarf es nicht.
(2) Der Anbieter speichert zum Nachweis der Annahme mindestens: Zeitpunkt, Vertragsversion, Inhaltshash des angenommenen Textes, Benutzerkonto sowie technische Verbindungsdaten (z. B. IP-Adresse und User-Agent).
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(6) Die folgenden Anlagen sind Teil des Vertrages: Anlage 1 Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO; Anlage 2 Liste der Unterauftragsverarbeiter.
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO
Zwischen dem Kunden als Auftraggeber und als Auftragnehmer.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der Erbringung der Leistungen aus dem Hauptvertrag personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
(2) Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Erstellung von Amazon-Attribution-Links sowie die Synchronisierung, Aufbereitung und Bereitstellung von Reporting- und Performance-Daten aus der Amazon-Advertising-Konsole des Auftraggebers über die Plattform.
(3) Das Auftragsverarbeitungsverhältnis beginnt mit Abschluss des Hauptvertrages und endet mit dessen Beendigung.
(4) Art der Datenverarbeitung: Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Übermittlung und Löschung von Daten im Rahmen der automatisierten Erstellung von Attribution-Links, der Platzierung und der Reporting-Funktionalität.
(5) Kategorien von personenbezogenen Daten: Attribution- und Performance-Daten aus der Amazon-Advertising-Konsole; Metadaten zu erstellten Attribution-Links; technische Log- und Nutzungsdaten, soweit zur Sicherstellung des technischen Betriebs erforderlich.
(6) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers und nur insoweit, als dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig ist. Alle Mitarbeiter mit Zugang zu Daten werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(7) Der Auftragnehmer ergreift die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere: API-Zugriff nur über authentifizierte Schnittstellen; keine Speicherung von Amazon-Passwörtern; verschlüsselte Übertragung mindestens TLS 1.2; Speicherung in der EU soweit steuerbar; rollenbasierte Zugriffskontrolle; begrenzte Speicherung von API-Logs; Löschung nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(8) Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Anlage 2. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber informiert und kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einwände erheben.
(9) Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO werden dem Auftraggeber unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme, gemeldet.
(10) Nach Beendigung der Leistungserbringung löscht der Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(11) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Anlage 2: Liste der Unterauftragsverarbeiter
Die konkrete Hosting- und Dienstleisterliste ist vor Produktivbetrieb an die tatsächlich eingesetzten Anbieter anzupassen. Vorgesehen sind insbesondere:
Amazon.com Services LLC / Amazon Ads API: Abruf von Attribution-Links und Reporting-Daten; Verarbeitung nach Amazons Bedingungen; Region abhängig vom Marketplace des Kunden.
Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe): Einrichtung und Einzug des SEPA-Mandats; Konto- und Mandatsdaten.
E-Mail-Dienstleister (z. B. Resend oder Postmark): Versand transaktionaler E-Mails; E-Mail-Adresse und technische Versandmetadaten.
Hosting- und Datenbankbetrieb innerhalb der EU, sobald der Produktivbetrieb feststeht. Drittlandtransfers nur mit geeigneter Rechtsgrundlage (z. B. Angemessenheitsbeschluss, EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln).
